Mitglied im BV Kikra e.V werden!

Werden Sie Mitglied im BV Kikra e.V. und sichern Sie sich folgende Vorteile:

  • Informationsaustausch und Vernetzung mit anderen Mitgliedern und Verbänden
  • Rabatte auf Veranstaltungen und Fortbildungen
  • Tipps und Beratung rund um das Thema “freiberuflich sein als Kinderkrankenpflegekraft”
  • Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für selbstständige Kinderkrankenschwestern

Jetzt Mitgliedsantrag herunterladen

Viele Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen lieben ihren Beruf. Jedoch können die ständig wechselnden Schichten im stationären oder ambulanten Krankenhausbetrieb auf Dauer extrem anstrengend und belastend für das Familienleben sein.

Deshalb träumen viele von einer Freiberuflichkeit als Kinderkrankenschwester oder -pfleger, um flexibler und selbstbestimmter arbeiten zu können. Wir als BV Kikra e.V. haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie durch unser Angebot umfassend zu informieren und beim Einstieg in die Freiberuflichkeit als Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger/in zu unterstützen!

Werden Sie jetzt Mitglied, es lohnt sich!

Beiträge & Leistungen

Hinweis: Nachdem Sie den Mitgliedsantrag heruntergeladen haben, können Sie diesen im Browser ausfüllen und ausdrucken. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn zurück an: BV Kikra e.V., Svenja Traut, Ludwig-Keiper Straße 10, 67823 Obermoschel

Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied im BV Kikra e.V werden?

Um Mitglied im BV Kikra e.V. zu werden müssen Sie sich schriftlich anmelden. Laden Sie dazu einfach unseren Mitgliedsantrag herunter, füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn unterschrieben zurück an: Svenja Traut, Ludwig-Keiper Straße 10, 67823 Obermoschel.

Kann ich online eine Mitgliedschaft im BV Kikra e.V. abschließen?

Nein, aktuell nicht. Aktuell ist eine Anmeldung nur über unseren Mitgliedsantrag möglich.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Wir bieten unseren Mitgliedern zwei verschiedene Tarife: Der Mitgliedsbeitrag ohne Berufshaftpflichtversicherung und ohne Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung beträgt 85,00 €/Jahr, der Mitgliedsbeitrag inklusive Berufshaftpflichtversicherung und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung beträgt 233,75 €/Jahr. Geben Sie bei Ihrer Anmeldung im Mitgliedsantrag einfach an, welche Option Sie wählen möchten.

Was hat es mit der Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für Kinderkrankenpflegekräfte auf sich?

Der BV Kikra e.V. hat sich in der Vergangenheit dafür stark gemacht, eine Berufshaftpflichtversicherungsmöglichkeit für seine Mitglieder zu schaffen. Es handelt sich hierbei um eine Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für freiberufliche Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte, die alle möglichen Tätigkeiten/ Arbeitsfelder in Pflege, Beratung, Kursleitung, Frühe Hilfen, uvam. abdecken. Mitglieder des BV Kikra e.V. können dies als Mitversicherung abschließen. Weitere Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Informationsschreiben für die Versicherungen im Anhang des Mitgliedsantrages.

Ich bin keine Kinderkrankenpflegekraft, kann ich trotzdem Mitglied im BV Kikra e.V. werden?

Selbstverständlich können auch Mitglieder vergleichbare Berufsbilder Mitglied im BV Kikra e.V. werden.

Ich bin keine Fachkraft der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: kann ich die Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung trotzdem beziehen?

Es gibt die Möglichkeit einer Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit Weiterbildung zur Familien- Gesundheits- und Krankenpflegekraft, die ausschließlich in den Frühen Hilfen arbeiten.

Ist das Abschließen der Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ohne Mitgliedschaft möglich?

Nein. Die Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist nur als Mitglied im BV Kikra e.V. möglich, da es eine Mitversicherung ist.

Wie sind die Regularien, um meine Mitgliedschaft und/oder Mitversicherung zu kündigen oder zu pausieren?

Eine Pausierung der Mitgliedschaft und/oder Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist bei Schwangerschaft und Krankheit, mit Vorlegen eines Attests, möglich. Der Antrag auf Pausierung ist nur zum 31.12 eines jeden Jahres möglich und muss schriftlich bis zum 30.11. des Jahres beim Vorstand eingegangen sein. Sie gilt für ein Jahr und eine weitere Verlängerung muss erneut beantragt werden.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft und/oder Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Sie muss schriftlich und bis zum 30.11. des Jahres beim Vorstand eingegangen sein.